Antrag zur Festsetzung von Gründächern und Nutzung von Solarenergie in den neuen Gewerbegebieten

Antrag gestellt am 29.Mai 2022

 

Als GRÜNE Partei in Plettenberg ist uns die nachhaltige Entwicklung der Industrie vor Ort ein besonderes Anliegen. Die Festlegung von Dachbegrünungen und Nutzung von Solarenergie in den Bebauungsplänen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und kann das neue Gewerbegebiet zu einem Vorbild für Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit machen.

 

Wir sehen die Notwendigkeit neuer Gewerbeflächen für die heimischen Firmen zu schaffen, dies soll mit den Bebauungsplänen Nr. 414 Oberes Elsetal I und 415 Gewerbegebiet Mühlhoff umgesetzt werden.
Die fortschreitende Versiegelung im Elsetal sehen wir allerdings kritisch, da dadurch wertvolle Grünflächen und ihre ökologischen Funktionen verloren gehen.

Da das Elsetal auch eine wichtige Funktion für die Frischluftzufuhr des Innenstadtgebiets hat, sind Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung notwendig.

Um die Folgen der Flächenversiegelung abzufedern, beantragen wir folgenden Festsetzungen im gesamten Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 414 und 415:

  • Die nutzbaren Dachflächen von Flachdächern bis 20° Neigung und ab 10 m² Flächengröße der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen müssen einen Mindestanteil von 60% Begrünung aufweisen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
    Die nutzbaren Dachflächen ab einer Flächengröße von 20 m² der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen müssen zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung von Solarenergie ausgestattet werden.

Ausnahmebedingungen:

  • Wenn ein Widerspruch zum Nutzungszweck vorliegt
    (z.B. Lichtschachtflächen, Dachflächen für erforderliche haustechnische Einrichtungen)
  • Die Begrünungspflicht entfällt, wenn die Dächer nur mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Mehraufwand begrünt werden können
  • Für begrünte Flachdächer bis 20° Neigung ist die Festsetzung Nr. 2) nicht verpflichtend
  • Ausnahme nur zu Festsetzung 2): Verschattete Gebäudeflächen

Vorschlag zur Städtebaulichen Begründung:

zu Festsetzung unter 1):

Die Pflicht Flachdächer bis 20° Neigung zu mindestens 60% zu begrünen, dient der Klimafolgenanpassung und ist somit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gemäß §1 Abs. 5 BauGB.

Mit der Festsetzung wird die Maßnahme „Klimaschutz- und Klimaanpassungs-aspekte in der Bauleitplanung“ aus dem vom Rat der Stadt Plettenberg am 26.1.2021 beschlossenen Klimaschutzkonzept umgesetzt (Handlungsfeld 1 Strukturen für den Klimaschutz, Maßnahme 9, S. 122 ff).

Festsetzung unter 2):

Die Pflicht zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie zur Stromerzeugung wird in den Bebauungsplänen Nr.414 und Nr.415 gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB festgesetzt.

Die Belange der Nutzung von erneuerbaren Energien im Plangebiet gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB werden durch die Festsetzung berücksichtigt und dienen der örtlichen Energieversorgung (siehe § 1 Abs. 6 Nr. 8 e BauGB).

Die genaue Formulierung in der Begründung der Bebauungspläne muss rechtssicher sein. Viele Kommunen haben bereits solche Festsetzungen umgesetzt, an diesen kann man sich orientieren. Beispiele sind die Stadt Essen für Dachbegrünungen und die Stadt Marburg für Solarpflichten auf Dächern.

Fachliche Unterstützung zum Klimaschutz in der Bauleitplanung gibt es zum Beispiel durch die PlattformKlima.NRW, dies ist ein Angebot der Kommunalagentur.

Vorteile von Gründächern:

  • Sie weisen eine deutlich höhere Lebensdauer als konventionelle Dächer auf
  • Sie nehmen Regenwasser auf und speichern es, dies entlastet die Kanalisation und wirkt bei Starkregen regulierend
  • An heißen Tagen wird die Umgebungstemperatur reguliert, dies beeinflusst bei großen Dachflächen die Versorgung mit Frischluft positiv
    (Konventionelle Dächer können Temperaturen von mehr als 90° C erreichen)
  • Die Gebäudeinnentemperatur wird reguliert (bei kalten und warmen Außentemperaturen)
  • Die Dächer sind ökologisch wertvolle Naturräume
  • Sie stellen einen Ausgleich (der versiegelten Flächen) vor Ort dar

Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG)

Das im Juli 2021 vom Landtag beschlossene Gesetz dient dem Zweck, Klimaanpassungsziele festzulegen, um die negativen Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Unter anderem ist die Gefahrenvorsorge, der Schutz der Gesundheit und Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen Inhalt des Gesetzes. Es legt fest, dass Träger öffentlicher Aufgaben die Ziele des Gesetzes bei Ihren Planungen zu berücksichtigen haben.

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