Die Deutsche Umwelthilfe klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neu gefasste nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz. Mit dem Klimaschutzgesetz wurden zwar die Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angehoben, gleichzeitig aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen. Es fehlt daher sowohl an ausreichenden Zwischenzielen bis zum Jahr 2030 und zwischen den Jahren 2030 und 2040 als auch an Instrumenten, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Zielerreichung zu erwarten ist und mit der auf Zielverfehlungen reagiert werden kann.
Wie der Weg in die Klimabeutralität aussehen könnte, hat die GRÜNE Fraktion im Landtag NRW in einer Machbarkeitsstudie dargestellt:
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