Erneuerbare Energien

Endlich Rechtsicherheit für Ü20-PV-Anlagen
Quelle: Bund der Energieverbraucher vom 10.02.2021

Eine Odyssee findet ihr Ende: In den beiden letzten Ausgaben der Energiedepesche berichteten wir ausführlich über die Irrfahrten auf der Suche nach einer Lösung für die nach 20 Jahren ausgeförderten PV-Anlagen. Am 17. Dezember 2020 beschloss der Bundestag eine neue, endgültige Lösung, mit der wohl niemand gerechnet hat.
Von Louis-F. Stahl
“….. Die bestehenden Anlagen dürfen mit den bestehenden Zählern auch zukünftig weiter einspeisen. Kein Ü20-PV-Anlagenbetreiber läuft Gefahr, versehentlich zum „illegalen Schwarzeinspeiser“ zu werden. Als Vergütung sind die Netzbetreiber verpflichtet, an Ü20-PV-Anlagenbetreiber den „Marktwert Solar“ abzüglich einer Vermarktungsgebühr in Höhe von 0,4 Cent/kWh zu zahlen. Prognosen gehen davon aus, dass dies – je nach Marktentwicklung an der Strombörse – eine Vergütung in Höhe von 2 bis 4 Cent/kWh ergeben dürfte. Die Messung der Einspeisung mit einem einfachen Stromzähler kostet entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz maximal 20 Euro pro Jahr. Somit dürften im Ergebnis die ersten 1.000 kWh von den Messkosten aufgezehrt werden.”
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https://www.energieverbraucher.de/de/geld-vom-staat__491/NewsDetail__18402/

 

EEG 2021: Novelle mit positiven Aspekten
Quelle: Bund der Energieverbraucher vom 09.02.2021

Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2021 sah viele neue Hemmnisse für Hausbesitzer mit einer kleinen Stromerzeugungsanlage vor. Der Bundestag hat in letzter Minute sämtliche Knüppel, die die Bundesregierung der Bürgerenergiewende zwischen die Beine werfen wollte, gestrichen und sogar zahlreiche Erleichterungen beschlossen.
Von Louis-F. Stahl

“……Smart Meter für Kleinanlagen
Wie bisher bleibt es dabei, dass die im Gesetz trotz fehlender Intelligenz als „intelligente Messsysteme“ bezeichneten Smart-Meter grundsätzlich nur für Anlagenbetreiber ab 7 Kilowatt Peakleistung (kWp) verpflichtend sind. Im Entwurf zum EEG 2021 war eine Streichung dieser Bagatellgrenze und damit die Pflicht zur Ausstattung auch aller Kleinanlagen mit den teuren Zählern vorgesehen. Die „intelligenten“ Zähler mit Internetanbindung kosten entsprechend der Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes 100 bis 200 Euro pro Jahr, wohingegen die als „moderne Messeinrichtung“ bezeichneten einfachen elektronischen Zähler ohne Internetzugang nur 20 Euro pro Jahr kosten dürfen. Für kleine Anlagen bis 7 kWp bleiben nun auch weiterhin die einfachen Zähler für 20 Euro ausreichend.
EEG-Umlagen-Bagatellgrenze
Auch bei einer anderen Bagatellgrenze gibt es Erfreuliches zu berichten: Seit dem 1. Januar 2021 ist der Eigenverbrauch von Strom im Umfang von bis zu 30.000 kWh aus erneuerbaren Anlagen mit bis zu 30 kWp möglich. Somit können zukünftig „die Dächer vollgemacht“ werden. Bisher waren nur Anlagen bis 10 kWp von der EEG-Umlage auf Eigenstrom befreit, was dazu führte, dass viele Hausdächer nur mit kleinen PV-Anlagen ausgestattet wurden und ein erhebliches Ausbaupotenzial nicht genutzt wurde.
Erleichterte Anlagenanmeldung
Die Anmeldung neuer Anlagen beim örtlichen Netzbetreiber ist häufig ein zähes Unterfangen. Nicht wenige Mitglieder im Bund der Energieverbraucher beschwerten sich im letzten Jahr beim Verein, dass der örtliche Netzbetreiber die Inbetriebnahme über Wochen und Monate verschleppt. Eine neue Regelung in § 8 EEG 2021 beendet diese Trödelei: Wer seinem Netzbetreiber ein Anschlussbegehren für eine Anlage bis 10,8 kWp zustellt und nicht binnen eines Monats eine Antwort erhält, darf seine Anlage nun selbst in Betrieb setzen.”

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https://www.energieverbraucher.de/de/das-eeg__510/NewsDetail__18400/