Antrag gestellt am 8.10.2022
Hiermit beantragen wir die Planung von Carsharing Parkplätzen auf dem Maiplatz.
Mit diesem Standort können Bürgern und Bürgerinnen im gesamten Innenstadt-bereich die Station zu Fuß erreichen, außerdem wäre eine Erreichbarkeit mit dem Bus gegeben.
Idealerweise werden E-carsharing Fahrzeuge ausgewählt und eine E-Ladestation errichtet.
Begründung
Die Pkw-Dichte in Deutschland ist auf einem Rekord-Hoch und wächst aktuell stärker als die Bevölkerung. Um im Sektor Mobilität CO2 zu sparen, brauchen wir Lösungen die funktionieren und akzeptiert werden. Carsharing ist ein ideales Angebot für alle, die wenig oder nur gelegentlich ein Auto benötigen.
- Carsharing trägt dazu bei, dass die Zahl der privaten Pkw abnimmt. Dadurch werden weniger Parkplätze benötigt und der gewonnene Raum kann anders genutzt werden.
- Für Bürger und Bürgerinnen die wenig Auto fahren ist Carsharing kostengünstiger als ein eigenes Auto. Kauf eines Kfz, Versicherung, Werkstattaufenthalt etc. werden durch den Anbieter geleistet.
- Carsharing trägt zu einer umweltfreundlichen Mobilität und Verkehrsvermeidung bei, dies ist ein Ziel im Klimaschutzkonzept der Stadt Plettenberg.
- Für Plettenberg wäre ein Carsharing Angebot ein Image-Gewinn, es trägt zur Steigerung der Lebensqualität bei und ist ein positives Zeichen für die Stadtentwicklung.
Zunächst schlagen wir ein stationsbasiertes System in der Innenstadt vor. Nach einem Jahr sollte eine Nutzungsanalyse durchgeführt werden und evt. weitere Stationen in größeren Wohngebieten geplant werden.
Weitere Informationen
Bereits 49% der Kommunen zw. 20.000 und 50.000 Einwohnern nutzen Carsharing.
Es reduziert die Anzahl privater Pkw und verändert das Mobilitätsverhalten der Nutzer, so dass mehr Wege mit dem ÖPNV und/oder dem Rad zurückgelegt werden.
Die Best-Practise Empfehlung des Bundesverbands für Carsharing ist, dass die Station für Carsharing wohnortnah, bzw. maximal 400 m zum Wohnort sein sollte. Pro Station werden 2 bis 3 Plätze empfohlen und wenn möglich sollte der ÖPNV von der Station erreichbar sein.
In vielen Kommunen wird Carsharing durch die Stadtwerke betrieben. Diese Möglichkeit sollte in Betracht gezogen und diskutiert werden.
Zusätzliche sollten Fördermöglichkeiten, zB für E-Ladesäulen für das Carsharing geprüft werden.
Die Nutzung ist denkbar einfach, mittels App des Anbieters muss man sich einmalig registrieren, dann kann eine Fahrt für den gewünschten Zeitraum im Voraus gebucht werden. Die Kosten sind transparent dargestellt und die Abrechnung erfolgt i.d.R. per App, andere Zahlungsweisen sind auch möglich.
Informationsquellen:
- Umweltbundesamt
„…Car-Sharing als vierte Säule des Umweltverbundes – neben ÖPNV, zu Fuß gehen und Rad fahren – entlastet die Umwelt, schont den Geldbeutel, spart Ressourcen und leistet einen Beitrag zur Energieeinsparung im Verkehr. …“ - Bundesverband Carsharing
Geltende Gesetze:
- StrWG NRW §18a Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing
- CsgG Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing
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